Impfung Turnierpferde

Wenn Sie mit Ihrem Pferd an einem Turnier teilnehmen möchten, unterliegen Sie in Deutschland den Vorschriften der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) und somit einer Impfpflicht. Diese schreibt für Turnierpferde ein bestimmtes Impfschema vor, ohne dass Ihr Pferd nicht zur Teilnahme an einer Pferdesportveranstaltung (LPO- und den meisten WBO- Turnieren) berechtigt ist.

Folgende Impfungen sind in Deutschland verpflichtend:

  • Influenza
  • Herpes (EHV)  – ab 01.01.2023
Impfpflicht Turnierpferde Foto

Influenza-Impfpflicht für Turnierpferde gemäß LPO

Für Turnierpferde schreibt in Deutschland die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) eine Impfung gegen Influenza vor.

Folgendes Impfschema ist für die Turnierpferde verpflichtend:

Impfungen gegen Influenza für Turnierpferde gemäß LPO:
GrundimmunisierungBesteht aus drei Impfungen:
Zweite Impfung mindestens 28 und höchstens 70 Tage nach der ersten Impfung
Dritte Impfung maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung
AuffrischungsimpfungWiederholungsimpfungen im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen
  • Alle Pferde, die bisher NICHT gegen Influenza geimpft wurden, andere Abstände zwischen den Impfungen als 6 Monate plus 21 Tage haben, benötigen vor einem Turnierstart eine neue Grundimmunisierung.
  • Eine Grundimmunisierung gilt als abgeschlossen, wenn die ersten beiden Impfungen im Abstand von 28 -70 Tagen erfolgt UND weitere 14 Tage vergangen sind.
  • Bei Pferden, die regelmäßig geimpft sind, müssen 7 Tage zwischen der letzten Impfung und dem nächsten Turnierstart liegen.

Bitte planen Sie diese Zeitabstände für die Planung Ihrer Turniersaison unbedingt mit ein.

Herpes-Impfflicht für Turnierpferde gemäß LPO ab Januar 2023

Ab dem 01. Januar 2023 schreibt die FN ebenfalls zusätzlich eine Herpes-Impfung für Turnierpferde vor.

Impfungen gegen Herpes für Turnierpferde gemäß LPO:
GrundimmunisierungBesteht aus drei Impfungen:
Zweite Impfung mindestens 28 und höchstens 42 Tage nach der ersten Impfung
Dritte Impfung maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung
AuffrischungsimpfungWiederholungsimpfungen im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen

Die übrigen Bestimmungen zur Grundimmunisierung gelten wie bei der Influenza-Impfung.

Quelle: „fn-press