Equidenpass

Die Europäische Union (EU) hat entschieden, dass alle Equiden innerhalb der EU einen Equidenpass benötigen. Deutschland hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung („Viehverkehrsverordnung“) übernommen. Also muss auch Ihr Pferd, Pony oder Esel einen Pass haben.

Equiden, die ab dem 1. Juli 2009 identifiziert / eingetragen werden, müssen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Microchips/Transponders erhalten. Equiden, die bereits einen gültigen Pass besitzen, müssen nur dann nachträglich gechippt werden, wenn sie als Turnierpferd (LPO) eingetragen werden sollen.

Beantragung eines Equidenpasses / Eintragung als Turnierpferd

Für alle gerittenen und gefahrenen Equiden, die noch keinen Equidenpass haben, können die Unterlagen inklusive Microchip bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bestellt werden. Darüberhinaus ist die FN ausstellende Stelle für alle bis dato passlosen Equiden in Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie ein deutsch gezogenes Fohlen haben, ist der Zuchtverband, bei dem die Mutter eingetragen ist, zuständig für die Passausstellung. Wenn Sie ein Pferd/Pony mit deutschem Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung besitzen und dieses nicht als Turnierpferd bei der FN eingetragen ist, wenden Sie sich bitte an den Zuchtverband, der die Papiere ausgestellt hat.

Zusätzlich muss der Pferdehalter (Besitzer) eine Halter-/Betriebsnummer beantragen. Diese bekommt man zum Beispiel in NRW unter www.tierseuchenkasse.nrw.de

Die Impfbestimmungen für Tunierpferde finden sie hier!.

Transponder / Microchip

Ein dazu befugter Tierarzt setzt den Transpondere ein, füllt die Antragsunterlagen für den Equidenpass sowie das Abzeichendiagramm aus und bestätigt es mit seiner Unterschrift. Die vollständig ausgefüllen Antragsunterlagen müssen inkl. Abzeichendiagramm an die FN zurückgeschickt werden. Nach Erfassung der Daten wird ein Pass erstellt und an Sie verschickt.

Notwendige Eintragungen im Pferdepass

Innerhalb des Pferdepasses muss das Abzeichendiagramm ausgefüllt und vom Tierarzt unterschrieben sein. Ebenso muss der jeder Pass einen so genannten Arzneimittelanhang enthalten, welcher das Pferd eindeutig als Schlachtpferd- oder Nicht- Schlachtpferd deklariert. Dabei ist die offizielle Unterschrift (Tierarzt), als auch die des Besitzers notwendig.
Ferner ist auf Seite 9 des Pferdepasses die Unterschrift des Besitzers erforderlich.

Besondere Bestimmungen für Ponys

Für Ponys, die an Leistungsprüfungen teilnehmen sollen, gelten die gleichen Regeln wie für Großpferde. Zusätzlich muß jedoch der § 16.5 LPO berücksichtigt werden: Für die Registrierung von Turnierponys und deren Teilnahme an Pony-Leistungsprüfungen ist eine Messbescheinigung der zuständigen Landeskommission (LK) erforderlich. Für G-Ponys mit einem Stockmaß von 1,42 Meter und größer bei Erstmessung muss bis zum Alter von sieben Jahren jedes Jahr mit der Beantragung der Fortschreibung eine aktuelle Messbescheinigung der LK bei der FN vorgelegt werden. Im Zweifelsfall kann – unabhängig vom Alter des Ponys, jedoch höchstens einmal jährlich auf Antrag der zuständigen LK oder der FN eine Nachmessung durch einen von der FN beauftragten FEI-Tierarzt erfolgen. Die Regelung für Pony-Wettbewerbe obliegt den Landeskommissionen.

Quelle: “fn-press”